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   BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07   

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BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07 (https://dejure.org/2007,5058)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07 (https://dejure.org/2007,5058)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 (https://dejure.org/2007,5058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit eines Rechtspflegers mit der Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch fehlerhafte ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; RPflG § 10 S. 1; ZPO § 42
    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit; Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Rechtspfleger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 512
  • WM 2008, 134
  • Rpfleger 2008, 124
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

    Jedoch kann eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Die Zuständigkeitsregelung des § 10 Satz 2 RPflG trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Rechtspflegers fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfGK 5, 269 ).

    Eine inhaltliche Entscheidung des abgelehnten Rechtspflegers über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch wäre demgegenüber verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. BVerfGK 5, 269 ).

    Kommt eine Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig nicht in Betracht oder lässt sich die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig beantworten, so ist der Richter zur Entscheidung auf der Grundlage einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Rechtspflegers (§ 44 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 10 Satz 1 RPflG), die dem Antragsteller zur Gewährung rechtlichen Gehörs zuzuleiten ist, berufen (vgl. BVerfGE 24, 56 ; BVerfGK 5, 269 .).

    Dem Landgericht als dem Beschwerdegericht hätte es oblegen, den im Ablehnungsverfahren geschehenen gravierenden Verfassungsverstoß durch die Aufhebung der angegriffenen Entscheidung zu beheben (vgl. BVerfGK 5, 269 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ).

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main über die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs ist mit der Verfassungsbeschwerde selbständig anfechtbar, da es sich bei dem Ablehnungsverfahren, für das nach der Verweisung des § 4 InsO die Vorschriften der Zivilprozessordnung für das Verfahren über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen entsprechend gelten, um ein selbständiges, außerhalb der Insolvenzordnung geregeltes Nebenverfahren handelt (vgl. Hess, Insolvenzrecht, Großkommentar, Band I, 2007, § 4 Rn. 272; Hansens, in: Arnold/Meyer-Stolte/Herrmann/Hansens/Rellermeyer, Rechtspflegergesetz, 6. Aufl. 2002, § 10 Rn. 19), so dass die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main für den Beschwerdeführer einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat (vgl. BVerfGE 24, 56 ; 58, 1 ; 101, 106 ).

    Kommt eine Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig nicht in Betracht oder lässt sich die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig beantworten, so ist der Richter zur Entscheidung auf der Grundlage einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Rechtspflegers (§ 44 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 10 Satz 1 RPflG), die dem Antragsteller zur Gewährung rechtlichen Gehörs zuzuleiten ist, berufen (vgl. BVerfGE 24, 56 ; BVerfGK 5, 269 .).

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    So verhält es sich, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich lediglich dazu dient, das Verfahren zu verschleppen oder verfahrensfremde Ziele verfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05-, NJW-RR 2005, S. 1226 f.; Hess, a.a.O., § 4 Rn. 277; Dallmayer, in: Dallmayer/Eickmann, Rechtspflegergesetz, 1996, § 10 Rn. 40; Hansens, a.a.O., § 10 Rn. 18; Bassenge/Roth, Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit/Rechtspflegergesetz, 11. Aufl. 2007, § 10 Rn. 1; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 42 Rn. 6, § 45 Rn. 4; Bork, in: Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 22. Aufl. 2002, § 45 Rn. 2; Heinrich, in: Musielak, Zivilprozessordnung, 5. Aufl. 2007, § 45 Rn. 3; a.A. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 28. Aufl. 2007, § 45 Rn. 1).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Es drängt sich danach der Schluss auf, dass die Behandlung des Ablehnungsgesuchs des Beschwerdeführers durch den Rechtspfleger als unzulässig auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhte (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
    Es drängt sich danach der Schluss auf, dass die Behandlung des Ablehnungsgesuchs des Beschwerdeführers durch den Rechtspfleger als unzulässig auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhte (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Der Verfassungsgerichtshof hegt Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der bei einer verfassungswidrigen Überschreitung der Grenzen der Selbstentscheidung durch den abgelehnten Richter das im Beschwerdeverfahren nach § 46 Abs. 2 ZPO entscheidende Gericht diesen Verfassungsverstoß nur durch die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und die Zurückverweisung der Sache beheben kann (so namentlich BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07).

    Diese Zuständigkeitsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 21).

    So verhält es sich, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich lediglich dazu dient, das Verfahren zu verschleppen, oder verfahrensfremde Ziele verfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 22, m.w.N.).

    Diese - gesetzlich nicht geregelte - Ausnahme von § 45 Abs. 2 Satz 1 ZPO gerät bei strenger Prüfung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, soweit die Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, NJW-RR 2008, 72 = juris, Rn. 19 f., und vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 23).

    Kommt eine Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig nicht in Betracht oder lässt sich die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig beantworten, so ist ein anderer Richter des Amtsgerichts zur Entscheidung auf der Grundlage einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (§ 44 Abs. 3 ZPO), die dem Ablehnenden zur Gewährung rechtlichen Gehörs zuzuleiten ist, berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 23).

    Andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 19, und vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber dann überschritten, wenn die Annahme des abgelehnten Richters, über das Ablehnungsgesuch selbst entscheiden zu dürfen, im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 19).

    aa) Das Beschwerdegericht hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Fällen wie dem vorliegenden nicht über die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs, sondern (nur) darüber zu entscheiden, ob die Grenze des § 45 Abs. 2 Satz 1 ZPO, die den gesetzlichen Richter gewährleistet, eingehalten wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 30; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, NJW 2005, 3410 = juris, Rn. 73).

    Bei einer verfassungswidrigen Überschreitung der durch die Rechtsprechung geschaffenen Ausnahmeregelung, nach der bei offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen der abgelehnte Richter selbst entscheiden kann, hat das Beschwerdegericht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diesen Verfassungsverstoß des erstinstanzlichen Richters durch die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht zu beheben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, NJW 2005, 3410 = juris, Rn. 73).

    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 - (NJW-RR 2008, 512) über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, deren Gegenstand eine - willkürliche und die Anforderungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennende - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs in einem amtsgerichtlichen Verfahren durch den Abgelehnten - einen Rechtspfleger - selbst und die nachfolgende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts waren.

    In dieser Entscheidung hat es den in seinem Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 - (NJW 2005, 3410) für das Revisionsverfahren im Strafprozess aufgestellten Grundsatz ohne nähere Begründung auf das Beschwerdeverfahren nach § 46 Abs. 2 ZPO übertragen (BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 29 f.).

    (b) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 - (NJW-RR 2008, 512) begegnet Bedenken.

  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    Denn ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG läge nur dann vor, wenn die Auslegung oder Handhabung einer Verfahrensnorm im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar wäre oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hätte (vgl. etwa BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007, NJW-RR 2008, 512, 513; vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, juris Rn. 10 ff.; vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, aaO Rn. 19 mwN; vgl. ferner BSG, Beschlüsse vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B, aaO; vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B, aaO; BVerwG, NVwZ 2008, 1025 aaO; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2/18, aaO).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Die Sache wird gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG an das Oberlandesgericht zurückgewiesen, das im Berufungsrechtzug nach Einholung einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters abschließend auch über das Befangenheitsgesuch entscheiden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, S. 512 ; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04 -, NJW-RR 2007, S. 411, FamRZ 2007, S. 274).
  • BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 120/19

    Klage aus abgetretenem Recht des Wohnraummieters gegenüber der beklagten

    Denn ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG läge nur dann vor, wenn die Auslegung oder Handhabung einer Verfahrensnorm im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar wäre oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hätte (vgl. etwa BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007, NJW-RR 2008, 512, 513; vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, juris Rn. 10 ff.; vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, aaO Rn. 19 mwN; vgl. ferner BSG, Beschlüsse vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B, aaO; vom 22. Juni 2015.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Der gesetzlich nicht geregelte, im Zivilprozess gewohnheitsrechtlich anerkannte Ausnahmefall einer Verwerfung als unzulässig durch den abgelehnten Richter komme nur bei strenger Prüfung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens der abgelehnten Gerichtsperson voraussetze und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache sei; eine inhaltliche Entscheidung der abgelehnten Gerichtsperson über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch wäre demgegenüber verfassungsrechtlich bedenklich (Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = …

    d) Soweit dieselbe 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG, welche die genannte Leit-entscheidung zur Behandlung unzulässiger Ablehnungsgesuche im Strafprozessrecht getroffen hat, unter wörtlicher Übernahme weiter Teile der zum Strafprozess entwickelten Grundsätze auch die Notwendigkeit einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen des Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 2 Satz 1 GG auch für den Zivilprozess formuliert (Beschl. v. 14.11.2007, a.a.O., juris Rn. 30), lag dem offenbar ein Sonderfall zugrunde.

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Dabei kann dahinstehen, ob Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV auf Rechtspfleger überhaupt anwendbar ist (vgl. z. B. VerfGH vom 16.10.1981 VerfGHE 34, 150/151, wonach ein Rechtspfleger nicht Richter im Sinn des Verfassungsrechts und des Gerichtsverfassungsrechts ist; BGH vom 10.12.2009 NJW-RR 2010, 1366/1367; Jachmann-Michel in Maunz/Dürig, GG, Art. 101 Rn. 35; vgl. für bestimmte Konstellationen aber auch BVerfG vom 14.11.2007 NJW-RR 2008, 512).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20

    Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

    Andernfalls müsste jede falsche Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19, juris, Rn. 9, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 18, und vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber dann überschritten, wenn die Annahme des abgelehnten Richters, über das Ablehnungsgesuch selbst entscheiden zu dürfen, im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 19).

    Offen ist beispielsweise, ob der Richter eine dienstliche Äußerung nach § 26 Abs. 3 StPO abgegeben hat (vgl. zu deren Bedeutung im Selbstentscheidungsverfahren des abgelehnten Richters BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 23).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Die in Bezug genommene Rechtsprechung betrifft Fälle, in denen Befangenheitsanträge erstinstanzlich als unzulässig behandelt und von den abgelehnten Richtern selbst beschieden worden sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, BVerfGK 5, 269 = juris, Rn. 73, und vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 30 [hier einen Rechtspfleger betreffend]).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Zwar kann es mit Blick auf das Gebot des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar sein, wenn ein Rechtsmittelgericht bei einem willkürlich unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfenen Ablehnungsgesuch lediglich - dort jeweils verneinend - prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache erfolgreich gewesen wäre; das Rechtsmittelgericht hat gegebenenfalls in solchen Fällen nicht über die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs zu entscheiden, sondern die angegriffene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, damit in der richtigen Besetzung über das Ablehnungsgesuch entschieden wird (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, juris, Rn. 73, zum strafrechtlichen Revisionsverfahren; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07, juris, Rn. 30, zum zivilrechtlichen Beschwerdeverfahren nach einer Selbstentscheidung durch den Rechtspfleger; abweichend zum zivilrechtlichen Berufungsverfahren BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, juris).
  • LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16

    Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch

    In solchen Fällen kann das Gericht - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - das Ablehnungsgesuch als unzulässig verwerfen (BVerfG - 2 BvR 1849/07 -).
  • OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Anhörungsrüge zurückgewiesen

  • VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 25-IV-19
  • OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Befangenheitsantrag verworfen

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 56-IV-21

    Erheben einer Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges;

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